Ermäßigung für Kinder
Es gilt der Grundsatz: Kinder unter 6 Jahren fahren frei und benötigen keinen Fahrschein. Kindern von 6 bis einschließlich 14 Jahren fahren in Begleitung ihrer Eltern oder Großeltern frei, müssen aber auf der Fahrkarte eingetragen sein. Ohne Begleitung ihrer Eltern oder Großeltern fahren Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren für die Hälfte. Besitzen sie eine BahnCard, gibt es noch einmal den BahnCard-Rabatt dazu.
Ausnahmen
Deren gibt es einige, so gelten zum Beispiel innnerhalb von Verkehrsverbünden andere Regeln. Meist müssen Kinder hier ab 6 Jahren einen ermäßigten Fahrschein lösen. In Nachtzügen und bei Auslandfahrten gelten ebenfalls spezielle Regeln. In vielen südeuropäischen Ländern gelten Ermäßigungen für Kinder von 4 bis 11 Jahren und für Jugendliche von 12 bis 25 Jahren. Bei grenzüberschreitenden Fahrten in die Schweiz und nach Österreich gilt eine Altersgrenze von einschließlich 16 Jahren. Lassen Sie sich individuell beraten!
Ermäßigung für Jugendliche
Eine besondere Ermäßigung für Jugendliche gibt es bei der Deutschen Bahn nicht. Allerdings gibt es das Angebot der Jugend-Bahncard, die einmalig 10 Euro kostet und die bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren gültig ist. Mit ihr erhält man 25% Ermäßigung auf Fahrten mit der Deutschen Bahn (jedoch nicht im VBB).
Auszubildende und Studierende
haben zudem bis einschließlich 26 Jahren die Möglichkeit, die Bahncard 50 zum halben Preis (122 Euro) oder die Bahncard 25 zum reduzierten Preis von 39 Euro zu erwerben, mit der man die Fahrkarten zum halben Preis erwerben kann - jederzeit, kurzfristig und ohne Zugbindung.
Im internationalen Verkehr gibt es oft spezielle Junior-Angebote bis einschließlich 25 Jahren, etwa in Zügen nach Polen oder nach Frankreich. Hier lohnt es, sich beraten zu lassen.
Ermäßigung für Senioren
Bei der Deutschen Bahn und auch in den Verkehrsverbünden gibt es für Fahrkarten keine besonderen Ermäßigungen für Senioren. Menschen ab 60 Jahren erhalten jedoch die Bahncard 50 zum halben Preis (derzeit 122 Euro), mit der sie Fahrkarten zum halben Preis erwerben können. Alternativ gibt es seit dem 12.12.2010 die Bahncard 25 zum reduzierten Preis von 39 Euro. Hiermit erhält man auf Normal- und Sparpreise 25 % Ermäßigung.
Im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg gibt es zudem ermäßigte Monatskarten, deren Gültigkeit ab 9 bzw. 10 Uhr - also außerhalb des morgendlichen Berufsverkehrs - gelten. Diese Monatskarten sind zwar an keine Altersgrenze gebunden, aber gerade für Senioren besonders geeignet.
Ermäßigungen für Schwerbehinderte
Mit dem Schwerbehindertenausweis besteht die Möglichkeit, beim örtlichen Versorgungsamt eine Wertmarke für den ÖPNV zu erwerben. Mit dieser Wertmarke ist die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in allen Verkehrsverbünden deutschlandweit frei. Seit 1.9.2011 dürfen Schwerbehinderte mit der entsprechenden Wertmarke zudem alle Regionalzüge (RE, RB, S-Bahn) in Deutschland kostenlos nutzen. Im Fernverkehr gibt es keine besonderen Ermäßigungen, allerdings erhalten Schwerbehinderte eine kostenlose Platzreservierung. Wenn eine ständige Begleitung im Ausweis als notwendig vermerkt ist, reist die Begleitperson kostenlos mit. Für den behinderten Menschen ist dagegen eine Fernfahrkarte zu kaufen. Ab einem Behinderungsgrad von 70% bzw. bei Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente erhält man die Bahncard 25 und die Bahncard 50 zu einem reduzierten Preis.

